AUSSCHREIBUNG ZUR TEILNHAME IM BEREICH C.A.R. TALENTE MIT FÖRDERFLÄCHEN AN:
contemporary art ruhr (C.A.R.) 2020, INNOVATIVE ART FAIR, 30. Oktober – 1. November
UNESCO-Welterbe Zollverein, Gebäude A 2, A 5, A 6, A 9, A 12
Teilnahmeschluss: 17. Juli 2020, Poststempel oder via EMail: mail@contemporaryartruhr.de –
I. Das Ziel
contemporary art ruhr (C.A.R.) findet seit 2006 zwei Mal im Jahr, im Frühjahr mit der PHOTO/MEDIA ART FAIR
sowie im Herbst für das gesamte Spektrum der zeitgenössischen Kunst auf dem Welterbe Zollverein, Essen,
mit der INNOVATIVEN KUNSTMESSE statt. Ziel ist, contemporary art ruhr als innovative Kunstmesse, inmitten
des Ruhrgebietes, Welterbe Zollverein, zu etablieren.
- Der Standort: UNESCO-Welterbe Zollverein, mit einzigartiger Industrie-Architektur und Ausstrahlung.
- Die Inszenierung: mit einer Messe-Inszenierung des open space, die ambitionierte und
außergewöhnliche Ideen und Konzepte in der ausgezeichneten Industrie-Architektur sichtbar macht.
- Innovatives Messe-Konzept: mit innovativen Galerien für zeitgenössische Kunst, renommierten
Kunst-Projekten & ausgewählten Institutionen sowie limitierten Förder-Flächen für KünstlerInnen – in
separaten und kuratierten Bereichen unter einem Veranstaltungsdach.
II. Die Inszenierung
In einer offenen Ausstellungssituation präsentieren Sie Ihren Ausstellungs-Beitrag und Ihr Konzept. Jede
Förderfläche für KünstlerInnen ist gleich groß, ca. 2,20 x 2,20 m. Je Aussteller, bzw. je Ausstellungsbeitrag,
steht 1 Fläche
oder 1 Ausstellungswandseite (2,40 m breit x 2,15 hoch x 0,40 m tief, von einer Seite nutzbar)
zur Verfügung. Die Zuordnung der Flächen erfolgt ausschließlich durch die Veranstalter nach der Jurierung.
Maximal 10-15 Förderflächen stehen zur Verfügung.
Damit ein homogenes Gesamtbild entsteht, beachten Sie bitte:
- Machen Sie bitte präzise Angaben zu Aufbau und Technik Ihres Ausstellungsbeitrags und weisen Sie uns und
die Jury auf Besonderheiten Ihrer Arbeit hin!
- Das übliche Ausstellungsmobiliar (Tische, Stühle, Stellwände, Kisten, Kartons etc.) aufzustellen, ist nicht
möglich, es sei denn, es besteht ein direkter Bezug zu Ihrem Exponat, bspw. bei einer Installation. In
Ausnahmefällen und nach Absprache können einzelne Staffeleien oder Skulpturensockel etc. aufgestellt
werden. Bitte beachten Sie, dass die Höhe von Aufbauten zur Präsentation ca. 1 m nicht überschreiten sollte,
damit das offene Ausstellungs-Konzept gewahrt bleibt (diese Höhe betrifft nicht die Höhe des Kunstwerks!).
Strom
Zum Laden von Laptops o. ä. stehen in den Hallen (nicht bewachte) Zonen zur Verfügung. Bei Positionen, die
sich am Rand der Hallen befinden, ist Strom vorhanden. Der Strom-Bedarf muss vorab individuell abgestimmt
werden.
Beleuchtung
Allgemeines Hallenlicht. Es können je nach Ausrichtung der Ausstellungswände Schatten entstehen.
Ausstellungswände
Die Ausstellungswände können zum Teil Unebenheiten und Gebrauchsspuren aufweisen.
Die Ausstellungshallen
Halle 2
, Gebäude A 2: Sonderausstellungen (ca. 500 m2)
Halle 5, Gebäude A 5: Ausstellungshalle für Galerien (ca. 1000 m2)
Halle 6, Gebäude A 6: Ausstellungshalle für Galerien, mit Sonderflächen (ca. 300 m2)
Halle 9, Gebäude A 9: Ausstellungshalle für Galerien, mit Sonderflächen (ca. 700 m2)
Halle 12, Gebäude A 12/ 1. OG: Ausstellungshalle für Galerien, Sonderausstellungen (ca. 1100 m2)
Halle 12, Gebäude A 12/ EG: Sonderausstellungen & Sonderpräsentationen (ca. 300 m2)
sowie im Außenbereich
III. Termine
Aufbau: Do, 29.10., ab 15 bis 18 h oder Fr, 30.10.2020, 10 bis 15 h
Eröffnung: Fr, 30.10.2020, 20 Uhr,
Preview: ab 18.30 h

Comments

Popular posts from this blog

Lack Bilderrahmen